Anna Göldin
Anna Göldin war einfache Magd im Dienste eines Mannes namens Zwicky in Möllis. Nachweislich gebar sie zwei Kinder, wobei das erste bereits kurz nach der Geburt starb, während das zweite, ein unehliches Kind ihres Dienstherrns, in die Obhut fremder Hände gegeben wurde.
Nur wenig später arbeitete Anna als Magd beim Glarner Arzt, Ratsherrn, Richter und Regierungsrat Johann Jakob Tschudi. Tschudi entstammte einer der reichsten und einflussreichsten Familien des protestantischen Kantons Glarus.
Man weiß nicht wirklich, ob sie eine Affaire mit diesem Einflussreichen Mann hatte, doch es ist anzunehmen, denn wie hätte er sonst von ihren magischen Kräften erfahren können?
Es trug sich wohl in einer schlimmen Nacht zu, als Anna, die wegen ihrer niedrigen Stellung nie eine Schule für Magie besuchen durfte, gerade weil die meisten zu weit weg waren, dass sie die Beherrschung verlor und das Kind Tschudis verhexte, weshalb es wenig später starb.
Tschudi war es dann auch, der Anna anzeigte, die wenig später von dem Rat des Kantons unfairer Weise und ohne richtigen Prozess, zu dem sie von einem gemeinen Gericht hätte befragt werden müssen, nach dem Anna ihre Kräfte unter Folter gestanden hatte, zu dem Todesurteil durch das Schwert, dass wenig später ausgeführt wurde.
Noch heute sorgt dieser Fall immer wieder für Empörung, sogar unter den Muggeln, was ein kleiner Sieg für alle Hexen und Zauberer ist, wenn auch auf traurigem Grund.
(angelehnt an den Wikipedia Artikel über Anna Göldi)